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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

Studienportal Wirtschaftsingenieurwesen

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Bewerbung Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Sie möchten an der Universität Bayreuth Wirtschaftsingenieurwesen studieren? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dinge Sie bei der Bewerbung beachten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Bewerbung

Der Studienbeginn im Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen ist zum Wintersemester möglich. Der Bewerbungszeitraum ist vom 15. April bis zum 15. Juli des Jahres des Studienbeginns. Alle wichtigen Informationen rund um den Bewerbungsprozess finden Sie hier.

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen erfolgt online. Bitte befolgen Sie die einzelnen Bewerbungsschritte auf dem Online-Bewerbungsportal und laden Sie die dort genannten Bewerbungsdokumente hoch.

Lediglich BewerberInnen, die bereits an einer Hochschule studieren und den Hochschulort oder die Studienrichtung wechseln möchten, können auch zum Sommersemester einsteigen. In diesem Fall ist der Bewerbungsschluss am 15. Januar. Auf den Seiten der Studierendenkanzlei finden Sie weitere Informationen zur Bewerbung.

Zugangsvoraussetzungen

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Bayreuth ist zulassungsbeschränkt, d. h. Sie müssen nicht nur eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) besitzen, sondern auch Ihre spezifische Eignung für das Studium Wirtschaftsingenieurwesen unter Beweis stellen, um zugelassen zu werden. Ihre Eignung kann sich dabei entweder direkt in Ihren Schulnoten oder in einem persönlichen Gespräch zeigen. BewerberInnen, bei denen die Summe aus

  • einer achtfachen Multiplikation der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
  • der Mathematik-Durchschnittsnote des letzten Jahres der gymnasialen Oberstufe, sowie
  • der Deutsch-Durschnittsnote des letzten Jahres der gymnasialen Oberstufe

ohne Rundung auf eine Dezimalstelle berechnet kleiner gleich 24,0 ist, werden direkt zum Studium zugelassen. Alle anderen BewerberInnen werden zu einem 20-minütigen Gespräch eingeladen.

Das Gespräch wird auf einer Notenskala von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht ausreichend) bewertet. Wenn sich aus der ohne Rundung auf eine Dezimalstelle berechneten Summe aus

  • der fünffachen Multiplikation der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und
  • der vierfachen Multiplikation der Note des persönlichen Gesprächs

ein Wert kleiner gleich 24,0 ergibt, wir der/die Bewerber/in zugelassen. Nähere Informationen können Sie der Satzung zum Eignungsfeststellungsverfahren entnehmen.

Wie genau wird der Wert für die Zulassung berechnet?Einklappen

Beispiel: Für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber mit einem Abiturschnitt von 2,5, einer durchnittlichen Mathematiknote von 2,15 und einer durchschnittlichen Deutschnote von 2,4, jeweils im letzten Jahr der gymnasialen Oberstufe, ergibt sich eine Summe von 8*2,5+2,15+2,4=24,55. Die zweite Nachkommastelle wird ohne Rundung gestrichen, sodass der relevante Wert bei 24,5 liegt. Da dies echt größer als 24,0 ist, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht direkt zugelassen, sondern zu einem persönlichen Gespräch an der Universität Bayreuth eingeladen.

Wenn dieses persönliche Gespräch beispielsweise mit 2,0 bewertet wird, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber zugelassen, da 5*2,5+4*2,0=20,5 kleiner gleich 24,0 ist. Auch bei der Berechnung dieses Wertes werden etwaige zweite Nachkommastellen ohne Rundung gestrichen.

Ich habe Deutsch und/oder Mathematik in der Oberstufe abgewählt. Wie wird der Wert für die Zulassung berechnet?Einklappen

Da es sich bei Mathematik und einer guten Ausdrucksfähigkeit um unabdingbare Bestandteile des Studiums handelt, stellen diese Noten einen wichtigen Teil Ihrer persönlichen Eignung dar. Wenn Sie also keine Mathematik- bzw. Deutschnote aus der gymnasialen Oberstufe haben, weil Sie eines oder beide der Fächer abgewählt haben, werden die entsprechenden Noten in der Berechnung auf 5,0 gesetzt.

Was sind Inhalte des persönlichen Gesprächs?Einklappen

Im persönlichen Gespräch werden folgende Themen aufgegriffen:

  • Kenntnisse bezüglich des Aufbaus und der Inhalte des Studiengangs, sowie des Berufsbilds von WirtschaftsingenieurInnen
  • Reflexion der im Motivationsschreiben dargelegten Gründe für eine besondere Eignung für den Studiengang
  • Diskussion einer interdisziplinären Fragestellung mit technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten; hiermit wird die Fähigkeit sich mit komplexen interdisziplinären Zusammenhängen mathematisch-analytisch auseinanderzusetzen, wesentliche Inhalte zu reflektieren und stringent zu argumentieren überprüft

Des Weiteren werden im Gespräch auch außerschulisch erworbene Fähigkeiten, wie z. B. Praktika oder verantwortliche Tätigkeiten in Vereinen etc., berücksichtigt und mit einem Notenbonus von bis zu 0,5 honoriert.


Verantwortlich für die Redaktion: Prof. Dr. Stefan Seifert

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