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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

Studienportal Wirtschaftsingenieurwesen

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Bewerbung Master

Zulassung und Bewerbung

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Ihre Bewerbungen zum Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen.

Die Bewerbungsfrist ist jeweils zum 15. Januar (für das folgende Sommersemester) und zum 15. Juli (für das folgende Wintersemester).         

Um zum Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen zu werden, benötigen Sie

  • Einen Abschluss des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Bayreuth mit einer Abschlussnote von mindestens 1,9 bzw. einen gleichwertigen Abschluss
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2

Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch in der Prüfungs- und Studienordnung sowie in den untenstehenden FAQ.

Internationale Studierende finden hier weitere wichtige Informationen zur Bewerbung.

Ich habe keinen Abschluss der Universität Bayreuth. Ist mein Abschluss gleichwertig?Einklappen

Damit Ihr Abschluss als gleichwertig zu einem Bachelor-Abschluss in Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Bayreuth anerkannt wird, dürfen hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zum Bachelorstudium in Bayreuth bestehen. Das bedeutet, dass Ihr Bachelor-Abschluss hinsichtlich der Grundlagen im mathematischen, ingenieur-, rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich in etwa den jeweiligen Grundlagen-Modulbereichen des Bachelors in Bayreuth entsprechen muss. Die Kriterien sind:

  • Mathematik: mindestens 12 Leistungspunkte nach dem ECTS in Höherer Mathematik oder insgesamt 16 Leistungspunkte in Mathematik für den mathematisch-technischen Track. Mindestens 20 LP in Höherer Mathematik für den ingenieurwissenschaftlichen Track.
  • Ingenieurwissenschaften: Module im Gesamtumfang von 25 Leistungspunkten in ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen aus den Bereichen Technische Mechanik, Technische Thermodynamik, Konstruktionslehre, Elektrotechnik und Messtechnik.
  • Wirtschaftswissenschaften: Module im Umfang von 25 Leistungspunkten aus den Bereichen Rechnungswesen, Volkswirtschaftslehre, Marketing, Produktion und Logistik, Finanzwirtschaft und Bilanzen.
  • Rechtswissenschaften: Module in rechtswissenschaftlichen Grundlagen über mindestens fünf Leistungspunkte 

Wenn Ihr Abschluss diese Kriterien nicht erfüllt, ist eine Zulassung unter Auflagen zum Nachholen von Modulen möglich, wenn

  • insgesamt nicht mehr als 15 Leistungspunkte nachgeholt werden müssen und
  • die Anzahl der nachzuholenden Leistungspunkte nicht 10 Leistungspunkte pro Fakultät übersteigt.

​Beachten Sie, dass Auflagen im mathematischen und ingenieurwissenschaftlichen sowie solche im rechts- und im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich jeweils derselben Fakultät zugerechnet werden.

Meine Abschlussnote weist nicht die erforderliche Abschlussnote auf. Kann ich dennoch zugelassen werden?Einklappen

Es können Boni auf Ihre Abschlussnote gewährt werden. Sie werden zugelassen, wenn Sie unter Berücksichtigung der gewährten Boni eine Abschlussnote von mindestens 1,9 erreichen. Auf die (aktuelle) Durchschnitts- bzw. Abschlussnote können folgende Boni vergeben werden: 

  • Notenbonus von 0,4 für Höhere Mathematik über mindestens 16 Leistungspunkte

  • Notenbonus von 0,2 für ingenieurwissenschaftliche Grundlagen über mindestens 25 Leistungspunkte (insbesondere in den Fächern Technische Mechanik, Technische Thermodynamik, Konstuktionslehre, Elektrotechnik, Mechatronik, Materialwissenschaft/Werkstofftechnik und Verfahrenstechnik)

  • Notenbonus von 0,2 für rechtswissenschaftliche Grundlagen über mindestens 8 Leistungspunkte

  • Notenbonus von 0,1 für ein mindestens 2-monatiges Berufspraktikum (ein Praktikumszeugnis ist als Nachweis bei der Bewerbung erforderlich)

  • Notenbonus von 0,1 für Tätigkeiten in studentischen Vereinigungen und Arbeitskreisen in verantwortlicher Position (bei der Bewerbung ist ein Nachweis in Form eines Zeugnisses, welches eine verantwortliche Position bestätigt, erfoderlich) 

Ich habe noch kein Abschlusszeugnis. Kann ich mich dennoch bewerben?Einklappen

Wenn Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, muss eine Bestätigung über alle bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen vorgelegt werden. Diese müssen einen Gesamtumfang von mindestens 150 Leistungspunkten nach dem ECTS aufweisen. Das Abschlusszeugnis ist spätestens zum Ende des zweiten Semester nachzureichen.

Wie läuft die Bewerbung ab?Einklappen

Das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe füllen Sie im Online-Bewerbungsportal einen Fragebogen zu Ihrer Person und zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aus (1. Stufe). Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail einen Link zu einem weiteren Online-Fragebogen (2. Stufe). Das Ausfüllen dieses zweiten Online-Fragebogens ist Bestandteil der Bewerbung und somit zum Abschluss dieser notwendig.

Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss der Online-Bewerbung, das Bewerbungsformular, welches Sie nach Abfrage der allgemeinen Daten in Stufe 1 erhalten haben, unterschrieben und mit den notwendigen Nachweisen wieder im Bewerbungsportal hochladen müssen. Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Können meine Chancen auf Zulassung vorab geprüft werden?Einklappen

Eine Vorabprüfung Ihrer Bewerbung ist nicht möglich. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Nachfragen ab.


Verantwortlich für die Redaktion: Prof. Dr. Stefan Seifert

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